Viele Menschen fragen sich: Kann ich auch im Ruhestand noch meine Rente aufstocken? Die Antwort darauf ist differenziert – je nach Status und Beschäftigung. Wer auch nach Renteneintritt noch arbeiten geht, kann unter bestimmten Bedingungen zusätzliche Rentenpunkte (auch Entgeltpunkte genannt) sammeln – und so seine Altersbezüge steigern.

Was sind Entgeltpunkte und wie beeinflussen sie die Rentenhöhe?

Die gesetzliche Rente in Deutschland basiert im Wesentlichen auf den sogenannten Entgeltpunkten. Diese spiegeln das Verhältnis Ihres eigenen Bruttoeinkommens zum Durchschnittseinkommen aller Versicherten wider. Je mehr Entgeltpunkte Sie im Laufe Ihres Arbeitslebens sammeln, desto höher fällt später Ihre monatliche Rente aus.

Wert eines Rentenpunkts 2025

Laut aktueller Daten der Deutschen Rentenversicherung liegt das Durchschnittseinkommen 2025 bei 50.493 Euro brutto jährlich. Wer genau diesen Betrag verdient, erhält einen Entgeltpunkt pro Jahr.

Ab dem 1. Juli 2025 ist ein Entgeltpunkt 40,79 Euro monatliche Bruttorente wert.
Beispielrechnung: 40 Entgeltpunkte ergeben demnach eine monatliche Bruttorente von 1.631,60 Euro (40 x 40,79 Euro).


Können Sie auch im Ruhestand noch Rentenpunkte sammeln?

Grundsätzlich gilt: Mit dem regulären Renteneintritt endet die Pflicht zur Einzahlung in die Rentenversicherung – aber es gibt Ausnahmen und Gestaltungsmöglichkeiten, die es erlauben, weiter Rentenpunkte zu erwerben.

1. Arbeiten während einer vorgezogenen Altersrente (Frührente)

Wer vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Rente geht, jedoch weiterhin sozialversicherungspflichtig arbeitet, kann zusätzliche Rentenpunkte sammeln. Diese Konstellation gilt für Frührentner, die z. B. bereits mit 63 Jahren in Rente gehen, aber weiterhin berufstätig bleiben.

Wichtig: In diesem Fall besteht eine Beitragspflicht zur Rentenversicherung, sodass der Hinzuverdienst zur späteren Rentenanpassung führen kann. Die Rentenhöhe wird regelmäßig angepasst – auch nach Renteneintritt.


2. Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus – ohne Rente zu beziehen

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat (je nach Geburtsjahr bis 2031 sukzessive auf 67 Jahre angehoben) und noch keine Rente beantragt, kann weiterhin voll sozialversicherungspflichtig arbeiten. Dabei entstehen zwei Vorteile:

  • Zusätzliche Entgeltpunkte durch Beiträge in die Rentenversicherung
  • Monatlicher Rentenzuschlag von 0,5 % für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten – also 6 % pro Jahr

Zudem entfällt in diesem Fall der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung.


3. Arbeiten bei bereits bezogener Vollrente

Wer mit Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht, aber dennoch weiterarbeitet, kann freiwillig weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Damit lassen sich ebenfalls Rentensteigerungen erzielen.

Achtung: Automatisch entstehen dadurch keine neuen Entgeltpunkte, es sei denn, der Rentner wählt gezielt eine Gestaltungsmöglichkeit (siehe Punkt 4).


4. Rententrick: 99,99 % statt 100 % beziehen – Teilrente nutzen

Ein legaler Trick ermöglicht es, auch nach Rentenbeginn weiterhin Rentenpunkte zu sammeln:

Wenn Rentner nur 99,99 % der Rente beantragen – also eine Teilrente statt der vollen Rente – gelten sie formal nicht als Vollrentner. Sie gelten als Teilrentner und können weiterhin Entgeltpunkte durch Erwerbstätigkeit sammeln.

Diese Möglichkeit wurde durch Gerichtsurteile in den Jahren 2022 und 2023 gestärkt. Die Deutsche Rentenversicherung erkennt seitdem auch eine Teilrente von 99,9 % an. Eine kleine Formalie – mit möglicherweise großem finanziellen Vorteil.


Zahlung freiwilliger Beiträge: So erhöhen Sie die Rente nach Renteneintritt

Wer bereits im Ruhestand ist, kann freiwillig dem Arbeitgeber mitteilen, dass vom Gehalt weiterhin Beiträge an die Rentenversicherung abgeführt werden sollen. Das führt zu einer Rentenanpassung ab Juli des Folgejahres.

Zusätzlich wird ein Zuschlag von 0,5 % pro Monat gewährt – gerechnet ab dem Monat, in dem Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das bedeutet: Sie profitieren doppelt – durch neue Entgeltpunkte und den Rentenzuschlag.


Geplante Reform: „Aktivrente“ und Steuervorteile für arbeitende Rentner

Die Bundesregierung unter Friedrich Merz plant mit der sogenannten Aktivrente neue Anreize für ältere Arbeitnehmer. Ziel ist es, Menschen zu motivieren, auch nach Renteneintritt beruflich aktiv zu bleiben.

Ein zentraler Punkt:
Rentner sollen künftig bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei hinzuverdienen dürfen – ein erheblicher Vorteil gegenüber der aktuell geltenden niedrigeren Freigrenze.

Diese Maßnahme soll die Attraktivität einer Weiterbeschäftigung im Alter steigern – sowohl aus individueller als auch aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive.


Fazit: Arbeiten in der Rente kann sich lohnen – mit der richtigen Strategie

Wer im Ruhestand aktiv bleibt, kann unter bestimmten Bedingungen weiterhin Rentenpunkte sammeln und so seine Rente dauerhaft erhöhen. Insbesondere durch eine Teilrente oder das bewusste Hinauszögern des Rentenbeginns können sich erhebliche Vorteile ergeben – sowohl bei der Rentenhöhe als auch durch steuerliche Vergünstigungen.

Lassen Sie sich im Idealfall individuell beraten, etwa bei der Deutschen Rentenversicherung, einem Rentenberater oder Steuerexperten, um Ihre optimale Strategie zur Rentenaufstockung zu finden.

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