Ich denke, die meisten Nutzer die in sozialen Medien wie YouTube, Facebook oder Instagram aufzutreten werden damit kein Geld verdienen. Kommen aber erste Einnahmen als Influencer durch deine Internetauftritte ins Haus, ruft das auch schon das Finanzamt auf den Plan.
Das ist doch nur ein kleiner Nebenverdienst!?
Auch mit einem kleinen Nebenverdienst musst du aufpassen, denn in den meisten Fällen ist die Freigrenze sehr niedrig. Wenn du zum Beispiel deine Haupteinkünfte als Angestellter in einem Unternehmen hast, darf nebenbei nur bis 410 Euro im Jahr steuerfrei verdient werden. Zwischen 410 und 820 Euro greift ein Härteausgleich. Das heißt, es fallen zwar Steuern an, aber noch nicht in voller Höhe. Erst ab 820 Euro sind die zusätzlichen Einnahmen voll zu versteuern. Hier sollte man langsam über einen Gang zum Steuerberater nachdenken.
Influencer oder Internet-Marketer sind längst ein eigener Berufszweig
Wer sich auf YouTube, Instagram oder anderen Internetkanälen treue Follower gesammelt hat, kann mit Werbung oder Produktvorstellungen Geld verdienen. Beliebte Influencer mit vielen Abonnenten werden bald ungefragt kostenlose Produkte ins Haus bekommen, mit entsprechenden Werbeanfragen die echtes Geld in die Kasse spülen.
Ihr könnt euch sicher sein, das erfolgreiche Influencer auch das Finanzamt hellhörig macht. Für das Finanzamt spielt es keine Rolle, ob jemand Geld als Arbeitnehmer oder Influencer verdient. Wenn dein zu versteuerndes Einkommen, also Einnahmen minus deiner Ausgaben über dem Grundfreibetrag liegt, muss vom Grundsatz her Steuern zahlen. Das Finanzamt geht bei erfolgreichen Influencern von einer gewerblichen Tätigkeit aus, so besteht in der Regel auch die Pflicht, eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
Sind Geschenke oder Gratisprodukte Einnahmen?
Gerade zum Anfang fließt nicht immer gleich Geld. Es startet oft damit, das Influencer kostenlose Produkte von den Firmen zugeschickt bekommen. Das Sortiment ist vielfältig und hängt vom Thema des Influencer-Kanals ab. Beispiele wären Luxusmode, Kosmetik, Reisegutscheine bis hin zu Lebensmitteln. Präsentiert der Influencer die Produkte geschickt in seinen Postings, kann das der Beginn einer lukrativen Partnerschaft sein.
Doch was wie ein Geschenk ins Haus flattert, zählt steuerlich als Betriebseinnahme. Ebenso müssen kostenlose Hotelübernachtungen mit dem üblichen Preis eines Gastes versteuert werden. Sauberes Notieren bewahrt dich hier vor bösen Überraschungen. Bekommst du ein Gratisprodukt oder Hotelzimmer gratis, recherchiere in einem Onlineshop den Verkaufspreis bzw. auf der Hotelseite den Zimmerpreis und notiere diese Preise auf deiner Einnahmenseite.
Nur geringwertige Warenproben von unter 10 Euro netto je Probe bleiben steuerfrei. Sie werden als Streu- beziehungsweise Werbeartikel eingestuft.
Erhöhe deine Ausgaben
Es ist doch klar, nicht jedes Geschenk kann der Beschenkte für sich nutzen oder möchte es auch nicht. Darum werden diese Geschenke gern auch weitergereicht (verschenkt oder verlost). Wird z.B. das T-Shirt direkt nach den Fotoaufnahmen verschenkt, ist es keine steuerpflichtige Entnahme in das Privatvermögen und es muss nichts versteuert werden. Die Steuerpflicht entfällt auch, wenn die Waren an den Werbepartner zurückgesendet wird oder das Unternehmen die Waren pauschal versteuert. Der Wert der pauschal versteuerten Produkte in einem Wirtschaftsjahr, darf dabei den Gesamtwert von 10.000 Euro nicht überschreiten.
Obwohl es keine generelle Dokumentationspflicht gibt, ist es ratsam alles akribisch zu aufzuschreiben. Alle Einnahmen, egal, ob Gratisprodukte oder gesponserte Beiträge und wie diese dann verwendet wurden, sollten Influencer sich immer sorgfältig notieren. Bei Nachfragen des Finanzamts bleiben so keine Fragen offen.
Wer diese kleinen Tipps befolgt kann auch in Zukunft dem Finanzamt ruhigen Gewissens gegenübertreten.